Fotofreigabe GDC

Einverständniserklärung

Für die Dokumentation und für die Öffentlichkeitsarbeit werden von uns im Laufe des Schuljahres Fotos und eventuell auch Videoaufnahmen in den AGs und bei Veranstaltungen angefertigt.
Auf diesen Bildern oder Filmaufnahmen kann auch Ihr Kind zu sehen sein.

Alle Bilder und Aufzeichnungen werden ausschließlich kontextgebunden verwendet. Mit der Absendung der Online-Anmeldung bestätigen Sie, dass wir Bild- und Tonaufzeichnungen, auf denen Ihre Tochter zu erkennen ist, zu diesem Zweck verwenden dürfen.

Rechtlicher Hintergrund:
Das Recht am eigenen Bild (§ 22, Kunsturheberrechtsgesetz) ist Teil des vom Grundgesetz geschützten allgemeinen Persönlichkeitsrechts. Daher dürfen Fotos und Filme nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder veröffentlicht werden. Bei dieser Einwilligung handelt es sich um eine so genannte rechtsgeschäftliche Willenserklärung, deshalb kann die Einwilligung bei Minderjährigen nur durch den gesetzlichen Vertreter erklärt werden.